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Das Stammesherzogtum Sachsen

Die Sachsen waren ursprünglich ein westgermanischer Völkerverband, der sich vermutlich im 3. Jahrhundert bildete und seit dem 4. Jahrhundert sicher belegt ist. Die Stämme der Chauken, Angrivarier und Cherusker, die sich zu den Sachsen zusammenschlossen, lebten im 1. Jahrhundert im Nordwesten des heutigen Deutschlands und im Osten der heutigen Niederlande. Seit der Merowingerzeit standen zumindest Teile der Sachsen immer wieder in einer losen Abhängigkeit zum Frankenreich, bis sie von Karl dem Großen in den Sachsenkriegen (772–804) endgültig unterworfen wurden.

Widukind führte als Herzog der Sachsen in den Jahren 777 bis 785 den Widerstand gegen Karl den Großen. Nach dem Sieg der Franken waren die beiden Ekbertiner, aus einem in Sachsen beheimatete fränkischem Adelsgeschlecht aus dem südlichen Westfalen, Ekbert (ab 800) und Cobbo (ab 820) wohl die ersten Herzöge von Sachsen. Nach dem Tod Karl des Großen zerfiel das Frankenreich unter seinem Sohn Ludwig I. ab 830. Es kam zu einem kriegerischen Erbfolgestreit seiner Söhne. Über die Verträge von Verdun 843, Meerssen 870 und Verdun/Ribemont 879/880 entstand die Aufteilung des Reiches, die unten auf der Karte zu sehen ist.

Die Gebietsaufteilung nach dem Vertrag von Verdun und Ribemont 879/880

Diese Unruhen führten auch zu Unregelmäßigkeiten in der Führung des Sachsenherzogtums. Mit Liudolf, dem Stammvater der Liudolfinger oder Ottonen aus einem sächsischen Adelsgeschlecht, war ab 840 noch einmal ein Herzog benannt worden. Die Liudolfinger wurden auch Ottonen genannt, da sie mit Otto I., Otto II. und Otto III. hintereinander drei römisch-deutsche Kaiser stellten.

Die Billunger

Der nächste Herzog war dann erst wieder Heinrich I., der Vater von Otto I., von 912-936. Ihm folgte Otto I. von 936-960. Otto war ab 936 ostfränkischer König und ab 962 römischer Kaiser. Für die Dauer seiner Italienaufenthalte 961–966 und 966–973 bestellte Otto I. Hermann Billung zu seinem Vertreter in Sachsen. Ob er zum Stellvertreter ernannt wurde, weil er bereits Herzog in Sachsen war, oder durch die Stellvertretungen in das Amt des Herzogs hineinwuchs ist nicht geklärt. Als Herzöge von Sachsen folgten darauf seine Nachfahren bis Magnus (1072-1106).

  • Hermann I.               960-973
  • Bernhard I.                973-1011
  • Bernhard II.              1011-1059
  • Ordulf                       1059-1072
  • Magnus                     1072-1106

Durch die Nachbarschaft zu den Obodriten kam es zu zahlreichen Kontakten zwischen den beiden Herrschaftshäusern. Die Billunger waren maßgeblich an dem Versuch beteiligt, oft auch im Bündnis mit den obodritischen Fürsten, das Christentum im Obodritenreich einzuführen. Dieser Versuch scheiterte aber zunächst und wurde erst durch Heinrich den Löwen nach 1140 vollendet.

Als Herzog Magnus Billung 1106 ohne männliche Erben starb, verlieh König Heinrich V. (später auch römischer Kaiser) das Herzogtum Sachsen an Lothar III., der aus dem sächsischen Geschlecht der Supplingburger stammte und von 1125/33 bis 1137 auch römisch-deutscher König und Kaiser, sowie König von Italien war. Ihm folgte durch Heirat der einzigen Tochter Lothars Heinrich II. der Stolze aus dem Geschlecht der Welfen. Heinrich unterstützte Lothar im Machtkampf gegen die Staufer. Die Staufer oder auch Hohenstaufer waren ein schwäbisches Adelsgeschlecht. Im Streit zwischen Staufern und Welfen um die Nachfolge von König und Kaiser (Konrad III. oder Heinrich II.) entzog der dann gewählte König Konrad III., ein Staufer, den Welfen die Herzogtümer Sachsen und Bayern und belehnte stattdessen die Askanier mit dem Herzogtum Sachsen. Mit Konrad III. hatten die Staufer die Herrschaftsfolge der römisch-deutschen Kaiser nach den Liudolfingern, Saliern und Lothar III. (Supplinburger) angetreten. In Sachsen wurde Albrecht I. der Bär, ein Askanier, aus einem sächsisches Adelsgeschlecht im Harzer Raum, von 1138-1142 Herzog. Er war gleichzeitig auch Markgraf von Brandenburg (1157-1170). Da Albrecht der Bär sich in Sachsen als Herzog nicht durchsetzen konnte, verlieh König Konrad III. das Herzogtum wieder an die Welfen diesmal an Heinrich III. den Löwen, einen Sohn Heinrichs II. des Stolzen. Er war von 1142-1180 Herzog von Sachsen und von 1156-1180 Herzog von Bayern.

Die Welfen

Die Welfen sind neben den Kapetingern und den Reginaren das älteste noch existierende Hochadelsgeschlecht Europas. Die ursprünglich fränkische, aus dem Maas-Mosel-Raum stammende Familie war eng mit dem Kaiserhaus der Karolinger verwandt, von dem sie mit einer Grafschaft in Oberschwaben und mit dem Königreich Burgund belehnt wurde. Sie erreichten einen ersten Machthöhepunkt im Hochmittelalter im Heiligen Römischen Reich, als sie Herzöge von Bayern und Sachsen sowie als Konkurrenten der Staufer einen Kaiser stellten (Otto IV. von Braunschweig *1175/1176 in Braunschweig, †19.05.1218 auf der Harzburg). Otto IV. war ein Sohn Heinrich des Löwen. In der Neuzeit standen die Welfen erneut im Zenit, als sie zu Kurfürsten und Königen von Hannover sowie zu Königen von Großbritannien und Irland aufstiegen. Derzeitiges Oberhaupt der Welfen ist Ernst August von Hannover.

Heinrich der Löwe hatte 1152 als Herzog von Sachsen entscheidenden Anteil an der Königskrönung seines Vetters Friedrich I. Barbarossa, der später auch römischer Kaiser (1155-1190) wurde. Barbarossa stammte aus dem Geschlecht der Staufer. Staufer und Welfen waren in dieser Zeit die mächtigsten Häuser in Deutschland. Barbarossa förderte Heinrich zunächst intensiv. So wurde Heinrich 1156 auch Herzog von Bayern. In Norddeutschland konnte Heinrich sich eine königsgleiche Stellung aufbauen. Er machte Braunschweig mit der Stiftskirche St. Blasius und der benachbarten Burg Dankwarderode mit dem Standbild eines Löwen zu einem fürstlichen Repräsentationszentrum. Heinrich wiederum unterstützte Barbarossa bei seinen Italienfeldzügen und bei seiner Italienpolitik.

Schon 1060 gliederte Erzbischof Adalbert von Bremen die Bistümer Ratzeburg und Mecklenburg (später verlegt nach Schwerin) aus dem Bistum Oldenburg/Holstein (später verlegt nach Lübeck) aus. Aber schon 1066 fielen diese dem blutigen Aufstand der Obodriten zum Opfer, der in der Steinigung des Ansverus und seiner Mönche und der Verstümmelung des Mecklenburger Bischofs Johannes gipfelte. Ab 1150 versuchte Erzbischof Hartwig I. von Bremen die Bistümer wieder neu zu besetzen. Allein Herzog Heinrich konnte den Bistümern die notwendige wirtschaftliche Grundlage geben und beanspruchte darum das Recht zur Einsetzung der Bischöfe (Investitur) in seinem Herrschaftsgebiet für sich. Das führte zum Streit mit dem Erzbischof, der auch auf diesem Recht bestand. Der Streit wurde 1154 auf dem Reichstag in Goslar entschieden. König Friedrich I. Barbarossa übertrug sein Investiturrecht für die nordelbischen Bistümer seinem Vetter Heinrich dem Löwen und seinen Nachfolgern (MUB, Bd. 1, 1154, 56 und 571)) Dieser setzte 1154 den Propst des Prämonstratenserstifts Unser Lieben Frauen in Magdeburg, Evermod, zum ersten Bischof von Ratzeburg ein. Im Januar 1158 bestätigte Papst Hadrian IV. die Errichtung des Bistums (MUB, Bd. 1, 1158, 621)). Die Urkunde, die im Landeshauptarchiv Schwerin verwahrt wird, gilt als die älteste Urkunde Mecklenburgs.

Nach einem Konflikt mit dem Kaiser Barbarossa (Ablehnung der Beteiligung an einem riskante Italienfeldzug) verlor der Herzog die Gunst des Kaisers und als Folge konnten sich seine Widersacher im sächsischen Adel durchsetzen und ihn stürzen. Damit zerfiel auch das Herzogtum Sachsen. Der westliche Teil (Westfalen) fiel an Philipp I. von Heinsberg, Erzbischof von Köln. Die sächsische Herzogswürde des östlichen Teils (Ostfalen) erhielt am 13. April 1180 mit Bernhard III. von Sachsen ein Askanier, der jüngste Sohn Albrecht I. des Bären. Beiden gelingt es jedoch nicht, eine weiträumige Territorialherrschaft über die ihnen zugesprochenen Gebiete des alten Herzogtums Sachsen aufzubauen, so dass der Erzbischof nur einen Teil als Herzogtum Westfalen festigen kann und das neue askanische „Herzogtum Sachsen“ lediglich durch den Titel und einige Reichslehen (Lauenburg, Wittenberg) gebildet wurde. Auf dem übrigen Gebiet des alten Herzogtums Sachsen entstanden mehrere Dutzende weitere reichsunmittelbare Fürstentümer und Fürstbistümer.

Die Machtansprüche der deutschen Kaiser waren sehr auf Italien fokussiert. Das geschah auf Kosten ihrer Macht in den deutschen Gebieten. Friedrich Barbarossa führte 5 Italienfeldzüge und war damit auch selten in Deutschland anwesend. Heinrich der Löwe als Herzog von Sachsen und Bayern spielte eine Art Stellvertreter Rolle (Vizekönig) bis zum Zerwürfnis mit dem Kaiser. Mit dem Fall Heinrichs begann der Zerfall Deutschlands in viele kleine, „unabhängige“ Kleinstatten (Kleinstaaterei). Die Macht des Kaisers war nur noch symbolisch vorhanden.

1235 entstand aus den Eigengütern der Welfen das Herzogtum Braunschweig-Lüneburg, welches als Reichslehen an Otto das Kind, einen Enkel Heinrichs des Löwen, gegeben wurde. Es entwickelte sich später mit weiteren zurückgewonnenen Gebieten zum Königreich Hannover und dem Herzogtum Braunschweig, welche beide zusammen wieder etwa die Hälfte des alten Stammesherzogtums ausmachten.

Für das Land Boitin entstanden nun im Westen die angrenzenden Territorien des ehemaligen Stammesherzogtums Sachsen.

Um 1250: Grafschaft Holstein (braun), Grafschaft Schauenburg (hellblau, unten links im Bild), Grafschaft Ratzeburg (grün), die Bistümer Lübeck, Ratzeburg und Schwerin (lila)

Die angrenzenden Territorien

1. Grafschaft Ratzeburg, Herzogtum Sachsen-Lauenburg

Heinrich der Löwe richtete im Jahr 1142 auf dem Siedlungsgebiet der Polaben die Grafschaft Ratzeburg ein, die den Nordteil des heutigen Kreises Herzogtum Lauenburg und Teile des westlichen Mecklenburgs umfasste. Er belehnte Heinrich von Badewide mit der Grafschaft Ratzeburg. Heinrich von Badewide (auch: Heinrich von Bodewide, Bodwide, Badewin, Badwide) (*?, †1164) war 1138–1139 Graf von Holstein und Stormarn, dann Graf in Wagrien, und ab 1142 Graf von Polabien bzw. Ratzeburg.

Karte des Stammesherzogtums Sachsen und des Besitzes (Hausmacht) Heinrichs des Löwen kurz vor der Zerschlagung um 1180

Nach dem Fall Heinrich des Löwen 1180 erhielt Bernhard III. (Askanier) das Herzogtum Sachsen (ohne Westfalen) zum Lehen. Bernhard errichtete 1182 die Lauenburg. Im Jahr 1201 gerieten ganz Nordelbien und das nördliche Mecklenburg nach der Schlacht bei Waschow unter dänische Herrschaft, auch die Lauenburg wurde von den Dänen erobert. Die Grafen von Schwerin erhielten 1204 als Belohnung für ihre Unterstützung der dänischen Expansion Gebiete der Grafschaft Ratzeburg östlich der heutigen schleswig-holsteinisch-mecklenburgischen Grenze. Dafür wurde die Sadelbande der Grafschaft Ratzeburg angeschlossen. Im Jahre 1227 endete die dänische Herrschaft in Norddeutschland.

Zum Vergleich die übriggebliebenen Gebiete der neuen sächsischen Herzogtümer um 1235: Das Herzogtum Braunschweig-Lüneburg, das Herzogtum Westfalen, welches an die Kölner Erzbischöfe geht, und das askanische Sachsen-Lauenburg mit Hadeln, vermehrt um das askanische Gebiet um Sachsen-Wittenberg (auch Herzogtum Sachsen genannt)

Die Grafen von Ratzeburg

Von 1202-1227 waren Holstein, Ratzeburg, Wagrien und Mecklenburg dänisch besetzt. Nachdem der dänische König Waldemar II. während des Thronstreites zwischen dem Staufer Philipp von Schwaben und dem Welfen Otto IV. im Jahr 1202 Holstein und Mecklenburg vollständig erobert hatte, vertrieb er den Grafen Adolf III. von Schauenburg aus Holstein. Albrecht II. wurde als dänischer Statthalter eingesetzt.

  • 1202–1227: Albrecht II. von Orlamünde, dänischer Statthalter von Nordelbien, Graf von Orlamünde, Holstein, Stormarn, Ratzeburg, Dassow, Lauenburg und Wagrien, Neffe König Waldemars II. von Dänemark

Da das Grafengeschlecht von Ratzeburg mit Bernhard III. ausgestorben war, konnten die Askanier als Herzöge von Sachsen (Lehnsherren) die Grafschaft Ratzeburg als erledigtes Lehen wieder einziehen und neu vergeben.

Die Herzöge von Sachsen-Lauenburg

Im Jahr 1235 schuf Kaiser Friedrich II. das neue welfische Herzogtum Braunschweig-Lüneburg, wodurch die Position der Askanier deutlich geschwächt wurde. Im Jahre 1260, nach dem Tode ihres Vaters Albrechts I., übernahmen die Brüder Johann I. und Albrecht II. gemeinsam die Herrschaft. Dabei übernahm Johann I. (*1249, †30. Juli 1285 in Wittenberg) den Part der Regierung über das spätere Gebiet Sachsen-Lauenburg. Der jüngere Albrecht II. (*um 1250, †25. August 1298 bei Aken) übernahm die Regierungsgeschäfte über den Teil, der später zum Herzogtum Sachsen-Wittenberg wurde. Dann folgten die Herzöge für Sachsen-Lauenburg:

  • Johann II., 1296–1305 (gemeinschaftliche Regierung)
  • Albrecht III., 1296–1305 (gemeinschaftliche Regierung)
  • Erich I., 1296–1305 (gemeinschaftliche Regierung)

1305 Teilung in die Bergedorf-Möllner und die Ratzeburg-Lauenburger Linie

Bergedorf-Möllner-Linie (1305–1401)

1401 an die Ratzeburg-Lauenburger Linie

Ratzeburg-Lauenburger Linie (1305–1401)

1401 Vereinigung mit der Bergedorf-Möllner-Linie

Sachsen-Lauenburg (1401–1689)

Mit Johann IV. begann eine Fehde der Lauenburgischen Herzöge mit dem Bistum Ratzeburg unter dem das Bistum sehr zu leiden hatte. Die Herzöge forderten Schutz, Bestimmung und Tributpflicht über das Bistum, obwohl Bischof Petrus schon 1236 die Reichsstandschaft und damit die Unabhängigkeit von anderen Machthabern, außer selbst dem Kaiser, vom Kaiser Friedrich II. zugesprochen bekommen hatte. Herzog Magnus setze den Bischof Heinrich Bergmeier, der vor seiner Tätigkeit für das Bistum in seinen, herzoglichen Diensten war, so unter Druck, dass er das Land verlassen musste und ihm eine Bestattung im Ratzeburger Dom verwehrt wurde. 1524 bei der Wahl des Nachfolgers kämpfte er erbittert gegen die Wahl von Georg von Blumenthal, da er seinen Bruder Johann, Bischof von Hildesheim, der dort als Bischof gescheitert war, als Nachfolger einzusetzen gedachte, um seine Machtinteressen im Bistum Ratzeburg weiter auszudehnen. Das Haus Sachsen-Lauenburg galt zu dieser Zeit als gewalttätig und versuchte seine Machtansprüche auch gegenüber anderen Nachbarn mit aller Härte durchzusetzen.

Auch Franz I. führte die Repressalien gegen das Bistum Ratzeburg weiter. Er versuchte zwei Bischofswahlen 1550 und 1554 zu verhindern, mit dem Ziel seinen Sohn Magnus als Bischof einzusetzen. Letztendlich setzten sich die Mecklenburger Herzöge, zu denen immer ein eher kooperatives auf gegenseitige Achtung beruhende Verbindung bestand, mit der Wahl von Christoph zu Mecklenburg  durch. 1571 legte Franz I. die Regierung zu Gunsten seines Sohnes Franz II. nieder. Der übergangene ältere Sohn Magnus, der in schwedischen Diensten stand, protestierte und ging militärisch gegen Lauenburg vor. Es kam zu einem heftigen Streit. Die Familie der Lauenburger galt als zerstritten und hoch verschuldet, der Hof als liederlich. Franz übernahm die Regierung mit seinen Brüdern Magnus und Moritz ab 1581. Magnus wurde 1588 inhaftiert, für regierungsunfähig erklärt und lebte bis zu seinem Tode in einem Turm des Ratzeburger Schlosses.

1585 wurde die Reformation unter Franz II. durch Einführung einer evangelischen Kirchenordnung vollzogen.

1618 begann der Dreißigjährige Krieg. Herzog August hatte seine zahlreichen jüngeren Halbbrüder abzufinden, was das Herzogtum neben den schweren Kriegskontributionen verarmen ließ. Der Dreißigjährige Krieg endete 1648. 1656 starb Herzog August. Ihm folgte sein zum Katholizismus konvertierter Halbbruder Julius Heinrich, der als kaiserlicher Feldmarschall und Freund Wallensteins großen Besitz in Böhmen erworben hatte.

Mit dem Tod des Herzogs Julius Franz (1689) starben die Askanier in Sachsen-Lauenburg aus. Es entbrannte ein Machtkampf um das Erbe zwischen Dänemark (Holstein), Mecklenburg und dem Fürstentum Calenberg (Teilfürstentum des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg), wobei sich Letzteres trotz dänischer Belagerung und teilweiser Zerstörung Ratzeburgs im Hamburger Vergleich (1693) durchsetzen konnte und das Herzogtum Lauenburg mit dem Fürstentum Calenberg in Personalunion verband.

Das Haus Braunschweig-Celle und Hannover

Haus Braunschweig-Celle (1689–1705) – Welfen

Haus Hannover (1705–1803) – Welfen

  • Georg I. Ludwig, 1705–1727 (Kurfürst von Braunschweig-Lüneburg, ab 1714 als Georg I. König von Großbritannien)

Mit der Krönung Georg I. zum englischen König und in dem Zusammenhang mit Hans Caspar von Bothmer ist die Geschichte des Schlosses Bothmer in Klütz verbunden. Hans Caspar von Bothmer stammte aus der niedersächsischen Adelsfamilie Bothmer, einem niederen Landadelsgeschlecht. Der Vater war braunschweigischer Geheimer Rat, Hofrichter in Celle sowie Landdrost von Lauenburg.

Ab 1683 war Bothmer Diplomat in hannoverschen Diensten mit Missionen in Dänemark, Frankreich, Berlin, Wien und in Den Haag. 1696 wurde er gemeinsam mit seinen Brüdern und seinem Vater zum Reichsfreiherrn ernannt und 1713 zum Reichsgrafen erhoben. Ab 1711 war er nur noch in London tätig. Dort sorgte Bothmer maßgeblich dafür, dass der hannoversche Kurfürst Georg Ludwig im Jahr 1714 in Personalunion als Georg I. König von Großbritannien wurde.

Bothmer blieb bis zu seinem Tod 1732 in London und war der wichtigste Berater des Königs. Er war Erster Minister für die deutschen Angelegenheiten. Seinen Dienstsitz hatte er seit 1720 in Westminster in der Downing Street 10 und leitete die Deutsche Kanzlei.

Nun in den höheren Adel aufgestiegen ließ er von 1726 bis 1732 durch Johann Friedrich Künnecke das Schloss Bothmer als Familiensitz im Klützer Winkel erbauen. Dessen Fertigstellung erlebte er nicht mehr. Zudem erwarb Bothmer in der Region bis 1731 zehn Güter, unter anderem Elmenhorst, Brook und Christinenfeld.

  • Georg II., 1727–1760 (König von Großbritannien und Kurfürst von Braunschweig-Lüneburg)
  • Georg III., 1760–1803 (König von Großbritannien und Kurfürst von Braunschweig-Lüneburg)
Das Französische Kaiserreich

Im Jahre 1803 besetzten französische Truppen das Herzogtum. 1805 fiel das Territorium vorübergehend an Preußen und 1806 erneut unter französische Besatzung. Sachsen-Lauenburg wurde am 1. März 1810 Teil des von Napoleon geschaffenen Königreichs Westphalen. Am 13. Dezember 1810 wurde das Herzogtum mit weiteren Teilen Westphalens und Lübeck in das französische Kaiserreich eingegliedert und gehörte zum Kaiserreich bis 1814.

Das Königreich Westphalen im Rheinbund 1808. Anfang 1810 kam kurzzeitig das gesamte ehemalige Kurfürstentum Hannover (ohne Lauenburg) hinzu.

Das Königreich Westphalen im Rheinbund 1812. Ende 1810 waren Osnabrück und die Nordsee-küste an Frankreich abgetreten worden.

Nach der Niederlage Napoleons wurde das europäische Territorium neu aufgeteilt. Dänemark musste wegen seiner Unterstützung für Napoleon Norwegen an Schweden abtreten (siehe Kieler Frieden). Es erhielt als Ausgleich Schwedisch-Pommern. Dieses Territorium wurde Preußen abgetreten. Als Ausgleich dafür erhielt Dänemark das Herzogtum Lauenburg, das nun zusammen mit dem Herzogtum Holstein und Schleswig in Personalunion mit dem Königreich Dänemark regiert wurde.

Die Oldenburger, Deutsch-Dänischer Krieg und Haus Hohenzollern

Die Oldenburger (1814–1864)

Das Haus Oldenburg ist eines der bedeutendsten Geschlechter des amtierenden europäischen Hochadels. Es gründet auf einem alten norddeutschen Fürstengeschlecht, dessen Ursprünge im Osnabrücker Nordland liegen. Der Stammsitz mit dem Schloss Oldenburg ist nicht zu verwechseln mit der Stadt Oldenburg in Holstein. Die Oldenburger stellten nicht nur Könige von Dänemark, sondern auch Herzöge von Sachsen-Lauenburg, Holstein und Schleswig.

  • Friedrich I., 1814–1839 (als Friedrich VI. König von Dänemark)
  • Christian I., 1839–1848 (als Christian VIII. König von Dänemark)
  • Friedrich II., 1848–1863 (als Friedrich VII. König von Dänemark)
  • Christian II., 1863–1864 (als Christian IX. König von Dänemark)

Nach der Niederlage Dänemarks im Deutsch-Dänischen Krieg fielen Lauenburg, Schleswig und Holstein aufgrund des Wiener Friedens am 30. Oktober 1864 unter gemeinsame Herrschaft Preußens und Österreichs.

Karte der Gebietsveränderungen durch den Deutsch-Dänischen Krieg und Militärereignisse

Am 14. August 1865 kam es zur Gasteiner Konvention. Österreich trat seine Rechte an Lauenburg gegen eine finanzielle Abfindung an Preußen ab.

Am 26. September 1865 huldigten die Lauenburgischen Stände in der Ratzeburger St.-Petri-Kirche den persönlich anwesenden König Wilhelm I. als ihren Herzog. Das Herzogtum war damit mit der preußischen Monarchie in Personalunion verbunden. Der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck wurde zum „Minister für Lauenburg“ ernannt.

Haus Hohenzollern (1865–1876)

  • Wilhelm I., 1865–1876 (König von Preußen 1861–1888, Deutscher Kaiser 1871–1888)

1871 überließ der Landesherr etwa fünf Siebtel des Domaniums dem neuen Lauenburgischen Landeskommunalverband, die übrigen zwei Siebtel (inkl. Sachsenwald) erhielt der zum Fürsten ernannte Otto von Bismarck als Dotation für seine Verdienste.

Mit der Eingliederung des Herzogtums als Kreis Herzogtum Lauenburg in die preußische Provinz Schleswig-Holstein endete 1876 die Geschichte des Herzogtums.

2. Grafschaft Holstein-Rensburg, Herzogtum Holstein und Schleswig

Holstein geht zurück auf die drei sächsischen Stämme der Dithmarscher, Holsten und Stormarner, die im frühen Mittelalter im westlichen und zentralen Teil Holsteins siedelten.

Die Schauenburger herrschten in Holstein seit 1110/1111.

Im Jahr 1110 ernannte Herzog Lothar von Supplinburg, später auch römisch-deutscher Kaiser (1133 bis 1137) seinen Lehnsmann Adolf von Schauenburg zum Nachfolger des Grafen Gottfried von Hamburg, der im Kampf gegen die Slawen gefallen war, und übergab ihm als Lehen die Grafschaften Holstein und Stormarn, zu denen auch Hamburg gehörte. Mit dieser Ernennung begann in der Grafschaft Holstein eine Schauenburger Herrschaftszeit, die fast 350 Jahre dauerte.

Mit Adolf I. kamen die Schauenburger nach Nordelbien, wo sie unter seinem Sohn und seinem Enkel gleichen Namens in Wagrien ein erstes Kapitel der deutschen Ostsiedlung einleiteten.

1130 starb Adolf I. und ihm folgte sein Sohn Adolf II. Nach dem Tod von Kaiser Lothar III. im Jahre 1137 verlieh der neue König und Kaiser Konrad III. das Herzogtum Sachsen 1138, als Ergebnis des Streites über die Thronfolge zwischen Welfen und Staufern, an den Askanier Albrecht den Bären. Damit verlor Adolf II. als Lehnsmann des von Kaiser Konrad geächteten Welfen-Herzogs Heinrich II. des Stolzen die Grafschaften Holstein und Stormarn, die Albrecht der Bär an Heinrich von Badewide gab. Adolf erhielt sie aber schon 1142 zurück, nachdem König Konrad das Herzogtum Sachsen an Heinrich den Löwen, den Sohn Heinrichs des Stolzen, gegeben hatte und letzterer ihn wieder mit Holstein und Stormarn sowie Wagrien belehnte. Heinrich von Badewide erhielt als Ersatz die neugeschaffene Grafschaft Ratzeburg im Gau Polabien.

Adolf II. war bemüht, in seinem Herrschaftsbereich die christliche Missionierung zu fördern, worin er durch den Missionar Vizelin unterstützt wurde. Im Zentrum Holsteins richtete Graf Adolf II. die zerstörte Siegesburg wieder auf, die ihm von seinem Lehnsherrn Heinrich dem Löwen als größte und wichtigste Festung Nordelbiens als gräfliche Residenz übertragen wurde. Von dieser Burg aus baute er seine Landesherrschaft über Holstein, Stormarn und Wagrien weiter aus. Zudem siedelte Adolf Kolonisten aus seinem Herrschaftsbereich sowie aus Westfalen und Holland in Teilen Wagriens an, von Helmold von Bosau in Buch I. Kapitel 57 der „Chronik der Slawen“ sehr anschaulich beschrieben.2)

1143/1144 gründete er Lübeck, wo er eine erste Wallburg als Holz-Erde-Konstruktion anlegen ließ, die 1143 von dem Chronisten Helmold von Bosau als ehemalige Befestigung Krutos erwähnt wurde. Adolf II fiel 1164 in der Schlacht bei Verchen gegen die Slawen.

Adolf III. von Schauenburg und Holstein verlor 1201 durch die Schlacht bei Stellau vorübergehend Holstein an Dänemark und zog sich in die Grafschaft Schauenburg zurück. Erst seinem Sohn Graf Adolf IV. gelang 1227 in der Schlacht von Bornhöved die Rückeroberung Holsteins. Die Grafen von Holstein festigten nach diesem Sieg ihre Herrschaft nicht nur in Holstein, das zum Heiligen Römischen Reich gehörte, sondern gewannen bald auch im benachbarten Herzogtum Schleswig an Einfluss, das der dänischen Krone unterstand.

Die Grafen von Holstein und Stormarn - Schauenburger
  • (1110–1130) Adolf I. Graf von Schauenburg und Holstein (†13. November 1130)
  • (1130–1164) Adolf II. Graf von Schauenburg und Holstein (*1128; †6. Juli 1164 bei Demmin)
  • (1164–1203) Adolf III. Graf von Schauenburg und Holstein (*ca. 1160; †3. Januar 1225)
  • 1202–1227: Albrecht II. von Orlamünde, dänischer Statthalter von Nordelbien, Graf von Holstein, Stormarn, Ratzeburg und Wagrien, Neffe König Waldemars II. von Dänemark
  • (1227–1239) Adolf IV. Graf von Schauenburg und Holstein (*vor 1205; †8. Juli 1261 in Kiel)

Ab 1261 teilte sich die Familie im Laufe der Jahrzehnte in mehrere, zum Teil nur kurzlebige Stammlinien. Dadurch gab es mehrere Herrscher gleichzeitig in Holstein.

Das Herzogtum Sachsen-Lauenburg um 1400 mit seinen Nachbarterritorien, Reichsstadt Hamburg, Reichsstadt Lübeck, Hochstift Lübeck, Hochstift Ratzeburg, Hochstift Havelberg, Grafschaft Holstein-Rendsburg, Grafschaft Holstein-Kiel, Grafschaft Holstein-Pinneberg, Fürstentum Lüneburg-Celle, Hochstift Verden, Herzogtum Mecklenburg-Schwerin, Kurfürstentum Mark Brandenburg, Erzstift Bremen.

Die Grafen von Holstein-Rendsburg - Schauenburger
  • 1290–1304 Heinrich I. (*1258, †1304)
  • 1304–1340 Gerhard III. der Große (ca. *1293, †1340), Herzog von Schleswig   1326–1330
  • 1340–1384 Heinrich II. der Eiserne (*1317, †1384?)
  • 1340–1397 Nikolaus (*ca. 1321, †1397), zusammen mit Bruder Heinrich II.
  • 1385–1404 Gerhard VI. (*ca. 1367, †1404), Herzog von Schleswig ab 1386
  • 1397–1403 Albrecht II. (*ca. 1369, †1403), zusammen mit Bruder Gerhard VI.
  • 1403–1421 Heinrich III. (*ca. 1372, †1421)
  • 1415–1427 Heinrich IV. (*1397, †1427), zunächst zusammen mit Onkel Heinrich III.
  • 1421–1459 Adolf VIII. (*1401, †1459), Herzog von Schleswig ab 1440
  • 1427–1433 Gerhard VII. (*1404, †1433), Mitherrscher seines Bruders Adolf VIII.

1460 wurde der König Christian I. von Dänemark, ein Neffe von Adolf VIII., dem Adolf zum dänischen Thron verholfen hatte, zum neuen Herrscher über das Herzogtum Schleswig und die Grafschaft Holstein gewählt. Christian I. war König von Dänemark, Norwegen und Schweden. Im Vertrag von Ripen erkannte Christian I. den Grundsatz der Untrennbarkeit von Schleswig und Holstein an, und so bildete sich die geschichtliche Einheit der beiden Territorien heraus. Dennoch blieb die Eidergrenze von Bedeutung, da Schleswig weiterhin ein dänisches und Holstein ein deutsches Reichslehen waren. Holstein verblieb somit Teil des Heiligen Römischen Reiches. Der Vertrag von Ripen sollte einen Schlusspunkt unter die Konflikte zwischen dänischem Königshaus und holsteinischen Grafen setzen. Die damit begründete Personalunion zwischen dänischem König und schleswig-holsteinischem Herzog hatte bis 1864 Bestand.

Die Oldenburger - Herzöge von Holstein und Schleswig
  • 1460–1481 Christian I. (König von Dänemark, Norwegen und Schweden)

Die Herzogtümer Schleswig und Holstein sollten laut Wunsch der Mutter Dorothea dem jüngsten Sohn Friedrich hinterlassen werden. Dorothea drängte 1482 die Stände zur Wahl ihres Sohnes Friedrich zum Herzog von Schleswig und Holstein. Diese verlangten jedoch zunächst den offiziellen Verzicht König Johanns auf eine Kandidatur, da sie den Frieden in den Herzogtümern sonst als bedroht ansähen. Johann lehnte einen Verzicht ab und forderte mehrfach vom Lübecker Bischof die Belehnung mit Holstein. Die Bischöfe von Lübeck hatten von Kaiser Sigismund 1434 das Recht erhalten, als dessen Vertreter die Belehnung des Herzogtums Holstein durchzuführen. Erst auf dem Kieler Landtag Ende 1482 kam es zu einer Einigung, nach der beide Brüder zu Herzögen gewählt wurden. Johann übernahm bis zur Volljährigkeit seines Bruders 1489 die Regentschaft für ihn. Friedrich verbrachte den Großteil seiner Jugend auf Schloss Gottorf.

  • 1481–1533 Johann I. bis 1513 (König von Dänemark, Norwegen und Schweden) und Friedrich I. 1523 bis 1533 (König von Dänemark und Norwegen), 1524 bis 1533 (König von Norwegen)

Christian II. (*1. Juli 1481 in Nyborg; †25. Januar 1559 in Kalundborg) war von 1513 bis 1523 König von Dänemark und Norwegen sowie von 1520 bis 1523 König von Schweden. Er war ein Sohn Johann I. Christian versuchte, den erdrückenden Einfluss des Adels und des Reichsrats zurückzudrängen und sympathisierte mit den Lutheranern. Obwohl die Schweden ihn als König nicht anerkannten, holte er sich den schwedischen Thron durch einen Gewaltakt 1520. Auch in Dänemark und Norwegen erhob sich der Adel gegen Christian II. Am 20. Januar 1523 kündigten die Adeligen Christian II. den Gehorsam. Sie trugen dessen Onkel Friedrich die Krone an. Friedrich I. übernahm den dänischen und norwegischen Thron. Christian II. floh in die Niederlande. Nach einem gescheiterten Versuch seine Macht wieder zu erlangen, wurde er gefangen genommen und zunächst auf Schloss Sonderburg und ab 1549 bis zu seinem Tod auf Schloss Kalundborg inhaftiert. Bei den Bürgern und Bauern erfreute er sich auch nach seiner Absetzung größter Beliebtheit, was sich nach König Friedrichs Tod 1533 in der Grafenfehde offenbarte, als sich die Städte Malmö und Kopenhagen Christoph von Oldenburg anschlossen mit dem Ziel, Christian II. zurück auf den Thron zu bringen.

Als 1533 Friedrich I. starb, konnte sich der dänische Reichsrat auf keinen Nachfolger einigen. Von Friedrichs ältestem Sohn, dem der Reformation zugeneigten Herzog Christian (später König Christian III.), befürchteten die katholischen Adeligen die Beschneidung ihrer Macht. Durch dieses Machtvakuum kam es zu einem militärischen Konflikt zwischen Dänemark und der Hanse, der sich auch der Mecklenburger Herzog Albrecht VII. anschloss. Erst unter dieser Bedrängnis wurde der dänische Thron an Christian III vergeben. Die unter einem König vereinten Dänen schlugen die Angreifer zurück und besetzten 1535 Lübeck. Die Grafenfehde endete 1536 mit der Kapitulation Kopenhagens nach über einjähriger Belagerung.

  • 1533–1544 Christian III. (König von Dänemark und Norwegen), führte die Reformation ein; Dreiteilung von Schleswig und Holstein

Mit der Kirchenordnung von Johannes Bugenhagen wurde die Reformation in Dänemark und Norwegen eingeführt. Am 12. August 1537 ließen Christian und seine Frau Dorothea von Sachsen-Lauenburg sich von Johannes Bugenhagen in Kopenhagen krönen. Es war die erste Krönung, die ein evangelischer Geistlicher ausführte. 1539 trat die von Bugenhagen ausgearbeitete Kirchenordnung für Dänemark und 1542 die für Schleswig-Holstein in Kraft.

1544 wurden die Herzogtümer Schleswig und Holstein zwischen Christian III. und seinen Halbbrüdern Johann dem Älteren und Adolf I. aufgeteilt. Christian wurde Herzog des königlichen Anteils, Adolf von Schleswig-Holstein-Gottorf und Johann von Schleswig-Holstein-Hadersleben des herzoglichen Anteils. Der Schleswig-Holstein-Haderslebener Part starb mit dem ersten Herzog aus. Das Gebiet wurde unter dem königlichen Anteil und dem Schleswig-Holstein-Gottorfer Anteil aufgeteilt.

Schleswig und Holstein um 1650, beide Herzogtümer sind in einen Flickenteppich kleinerer Hoheitsgebiete aufgeteilt

Die Oldenburger, Gottorfer Linie

Das herzogliche Haus Schleswig-Holstein-Gottorf, ab 1720 nur noch Holstein-Gottorf, war eine Nebenlinie des Hauses Oldenburg. Sie wurde benannt nach Schloss Gottorf bei Schleswig, dem Stammsitz der Familie. Die Herzöge aus dem Haus Schleswig-Holstein-Gottorf regierten in den herzoglichen Anteilen.

Die Gottorfer Frage gefährdete seit der Mitte des 17. Jahrhunderts die Stabilität des Reiches. Als der für den minderjährigen Herzog Karl Friedrich mit den Regierungsgeschäften betraute Minister Georg Heinrich von Görtz im Großen Nordischen Krieg um die Vorherrschaft im Ostseeraum (1700 – 1721) den Gegner Dänemarks Schweden unterstützte, annektierte der dänische König die herzoglichen Anteile in Schleswig. Karl Friedrich, nun nur noch von Holstein-Gottorf, suchte Unterstützung in Russland und heiratete 1725 Anna, die Tochter des Zaren Peter I. Deren Sohn Karl Peter Ulrich, nach dem frühen Tod seiner Eltern ab 1739 Herzog von Holstein-Gottorf, wurde am 18. November 1742 von der selbst kinderlosen Zarin Elisabeth zu ihrem Nachfolger ernannt. Nach ihrem Tod 1762 bestieg damit ein holsteinischer Herzog als Peter III. den Zarenthron und begründete die Romanow-Holstein-Gottorfsche Linie. Er herrschte in Personalunion über Holstein und das Zarenreich. Die herzoglichen Anteile in Holstein wurden nun aus Oranienbaum von Russland aus regiert und damit kam es zu einem Konflikt zwischen Russland und Dänemark. Peter III. wurde nach nur sechs Monaten nach der Heirat von seiner Ehefrau Katharina II. die Große gestürzt und später vielleicht sogar im Auftrag von ihr ermordet.

Um die russische Dominanz im Ostseeraum zu sichern, betrieb Katharina II. in der Folge den Interessenausgleich zwischen Russland und Dänemark. Sie bot Dänemark den Verzicht auf die von der älteren Holstein-Gottorfschen Linie regierten herzoglichen Anteile Holsteins an, um Dänemark aus seiner Verbindung mit Frankreich zu lösen, womit Dänemark der Besitz Schleswig-Holsteins bis zur Elbe mit Ausnahme des Fürstbistums Lübeck ermöglicht wurde. Die dänische Gegenleistung waren umfangreiche Geldzahlungen und der Verzicht auf die ererbten Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst. Der sog. Gottorfer Tausch wurde im Vertrag von Zarskoje Selo beschlossen. Damit endete für Oldenburg die 106-jährige reichsferne dänische Regentschaft und der dänische Gesamtstaat wurde konstituiert. Die Herzogtümer Schleswig und Holstein unterstanden nun nur noch einem einzigen Landesherren, dem dänischen König. Vier Tage nach Abschluss des Vertrages übertrug Großfürst Paul I. (Sohn Katharinas II. und später Zar von Russland) seinem Großonkel Friedrich August aus der jüngeren Linie des Hauses Holstein-Gottorf, dem Fürstbischof von Lübeck, auch die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst, die 1774 von Kaiser Joseph II. zum Herzogtum Oldenburg erhoben wurden.

Die Oldenburger, königliche Linie

Im Vorfeld des Großen Nordischen Krieges entfremdeten sich die königliche Linie und die herzogliche Linie Gottorf voneinander, so dass 1713 Dänemark den herzoglichen Anteil Schleswigs besetzte. Als Lehnsherr entzog der dänische König dem Hause Gottorf das Herzogslehen Schleswig wegen Felonie. Von da an war Schleswig wieder vereinigt in allein königlicher Regierung. (siehe auch oben herzogliche Gottorfer Linie)

Christian VII. war bis zum Vertrag von Zarskoje Selo 1773 wie seine Vorgänger auch Graf von Oldenburg und Delmenhorst. Er galt als geistesgestört. Der Nachwelt bekannt ist er vor allem wegen der Affäre um seinen Leibarzt Johann Friedrich Struensee.

Unter Napoleons Besetzung blieb Schleswig-Holstein dänisch, da Dänemark mit Frankreich verbündet war. Die nächsten dänischen Könige und Herzöge von Schleswig-Holstein waren ab 1814 auch Herzöge von Sachsen-Lauenburg nachdem nach der Niederlage Napoleons das Dänemark zugesprochen Schwedisch-Vorpommern mit Preußen gegen das Herzogtum Lauenburg getauscht wurde.

Im Ergebnis des Deutsch-Dänischen Krieges kam Holstein mit Schleswig und Lauenburg in ein Österreichisch-Preußisches Kondominium. 1865 einigten sich die beiden Landesherren Österreich und Preußen darauf, dass Österreich Holstein verwaltete und Preußen gewisse Sonderrechte erhielt. Nach dem Deutschen Krieg im Sommer 1866 trat Österreich seine Rechte an Preußen ab. So wurde Holstein 1867 schließlich als Teil der neu gebildeten Provinz Schleswig-Holstein in den preußischen Staat eingegliedert. Der Status einer Provinz im Freistaat Preußen endete mit der Gründung des Bundeslandes Schleswig-Holstein am 23. August 1946.

3. Großherzogtum Oldenburg

Das Großherzogtum Oldenburg war ein durch den Wiener Kongress 1815 errichtetes Territorium mit den Landesteilen Herzogtum Oldenburg, Fürstentum Lübeck und Fürstentum Birkenfeld. Das Großherzogtum war Mitglied des Deutschen Bundes. Im Deutschen Krieg 1866 stand es an der Seite Preußens und trat dem Norddeutschen Bund bei. Danach war es ein Gliedstaat des Deutschen Kaiserreichs. Am 11. November 1918 dankte der Großherzog ab und es entstand der Freistaat Oldenburg.

Oldenburg 1866–1937

Exklaven Lübeck und Birkenfeld

Übersicht über die wichtigsten Linien des Gesamthauses Oldenburg

Das Haus Oldenburg ist eines der bedeutendsten Geschlechter des amtierenden europäischen Hochadels. Europäische Bedeutung erlangten die Oldenburger, als 1448 Christian I., zum König von Dänemark und 1457 zum König von Schweden und Norwegen gewählt wurde. Er begründete die bis heute in Dänemark und Norwegen regierende Linie. Von der dänischen Linie zweigten sich u. a. die Linien Schleswig-Holstein-Gottorf (auch Holstein-Gottorf, ab 1762 das russische Zarenhaus Romanow-Holstein-Gottorf) und Schleswig-Holstein-Sonderburg ab.

  • Oldenburg (ursprünglich gräfliche Linie, stellte ab 1448 die Könige von Dänemark, erloschen 1863)
    • Oldenburg (gräfliche Linie ab 1448, erloschen 1667)
    • Schleswig-Holstein-Gottorf (stellte seit 1544 Herzöge in Schleswig-Holstein)
      • Romanow-Holstein-Gottorf (gegründet durch Karl Peter Ulrich, welcher als Peter III. russischer Zar wurde) stellte die Zaren von Russland bis 1917
      • Holstein-Gottorf, ältere Linie (stellte von 1751 bis 1818 die schwedischen Könige, mit dem Ableben des letzten männlichen Nachfahren des 1809 abgesetzten Königs Gustav IV. Adolf 1877 ausgestorben)
      • Holstein-Gottorf, jüngere Linie (stellte von 1773 bis 1918 die (Groß-)Herzöge von Oldenburg)
    • Schleswig-Holstein-Hadersleben (1544–1580)
    • Schleswig-Holstein-Sonderburg, mit zahlreichen weiteren Linien, u.a.
      • Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg jüngere Linie, stellte die Herzöge von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg (ab 1825, nicht regierendes Haus), die Könige von Dänemark (seit 1863), Griechenland (1863–1924 und 1935–1973), Norwegen (seit 1905) und des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland (seit 2022)
Oberhäupter des Hauses Oldenburg (deutsche Linie) seit 1776
  • Friedrich August aus dem Hause Schleswig-Holstein-Gottorf, Fürstbischof von Lübeck, Herzog von Oldenburg 1773–1785

Friedrich Augusts Sohn Peter Friedrich Wilhelm wurde 1774 wegen Schizophrenie und religiöser Wahnvorstellungen für regierungsunfähig erklärt. In seinem Testament vom 4. April 1777 bestimmte Friedrich August daher seinen Neffen Peter Friedrich Ludwig, Sohn seines Bruders Georg Ludwig, zum Vormund für seinen Sohn sowie zum Koadjutor von Lübeck und zum Administrator des Herzogtums Oldenburg. Diese Nachfolge wurde 1777 in einem Familienvertrag von Russland und Dänemark bestätigt. Als Landesadministrator erhielt Peter Friedrich Ludwig alle Rechte eines regierenden Landesherrn und nahm erst nach dem Tod Peter Friedrich Wilhelms den Herzogtitel als Peter I. an.

Seine Regierungszeit wurde durch die französische Besetzung (Eingliederung in das Französische Kaiserreich) unterbrochen.

Als Teil des Deutschen Reichs nahm das Großherzogtum Oldenburg 1914–1918 am Ersten Weltkrieg teil. An dessen Ende musste der letzte Großherzog August II. nach der Novemberrevolution 1918 auf den Thron verzichten. Das Herzogtum wurde Freistaat als Land Oldenburg. Infolge des Groß-Hamburg-Gesetzes von 1937 fiel der Landesteil Lübeck an die preußische Provinz Schleswig-Holstein und der Landesteil Birkenfeld an die preußische Rheinprovinz. Das noch verbliebene Kerngebiet um Oldenburg ging zum 1. November 1946 im Bundesland Niedersachsen auf.

4. Bistum Lübeck - Fürstbistum Lübeck

Die Missionstätigkeit im Land der Wagrier, Polaben und Obodriten unter Kaiser Otto I. war größtenteils 982 mit dem Slawenaufstand gescheitert. Dabei wurde das in Oldenburg in Wagrien geschaffene Missionsbistum wieder zerstört. Erst 1043 richtete der christlich erzogene und getaufte Obodritenfürst Gottschalk im Auftrag von Erzbischof Adalbert von Bremen das Bistum Oldenburg wieder ein und ließ auf dem St. Georgsberg bei Ratzeburg ein Kloster errichten. Im großen Slawenaufstand 1066 wurde dann auch dieses Kloster zerstört und der Abt Ansverus und seine Mönche von den Aufständischen gesteinigt.

Unter Bischof Vizelin wurde die Missionstätigkeit von Norden aus kommend wieder aufgenommen. Einer seiner Stützpunkte war Lübeck, das Graf Adolf II. von Schauenburg an Stelle der 1138 in Folge von Stammesfehden zerstörten slawischen Siedlung Alt-Lübeck gegründet hatte. Die Bewohner waren bereits Christen, so dass Vizelin 1150 ein erstes Gotteshaus weihte.

1149 stellte der Erzbischof Hartwig I. von Hamburg-Bremen die 3 Wendenbistümer (Oldenburg, Mecklenburg und Ratzeburg) formal wieder her. Ab 1160 wurde das Bistum Oldenburg auf Initiative Gerolds, des Nachfolgers von Vizelin, von Heinrich dem Löwen nach Lübeck verlegt. Der Herzog ordnete 1163 in Lübeck den Bau eines ersten Domes an. Gleichzeitig wurden das Domkapitel sowie das Lübecker Johanniskloster gegründet. 1163 entstand eine hölzerne Bischofskirche. Die Grundsteinlegung für den steinernen Dom erfolgte 1173 unter Bischof Heinrich. Ein Domkapitel wurde zunächst an der Marienkirche begründet und später in den Dom verlegt.

Das Gebiet des Bistums umfasste die Liegenschaften des Bischofs, des Domkapitels, des Kollegiatstifts Eutin rund um die Stadt Eutin sowie am Unterlauf der Trave rund um Bad Schwartau. In der Stadt Lübeck selbst gehörten nur der Chorraum des Lübecker Doms und um den Dom die Grundstücke mit den Domherrenkurien dazu. Die Bischöfe, deren Einfluss in der Handelsstadt Lübeck gering blieb und die zahlreiche Auseinandersetzungen mit der aufstrebenden Lübecker Bürgerschaft hatten, verlegten endgültig um 1350 ihre Residenz nach Eutin in das dortige Schloss.

Der Bischof Detlev von Reventlow wurde 1531 Statthalter von Schleswig-Holstein (Stellvertreter der dänischen Könige in den königlich regierten Teilen der beiden Herzogtümer) und führte während und nach der Grafenfehde, einer militärischen Auseinandersetzung zwischen der Hanse und Dänemark, Verhandlungen mit Vertretern der gegnerischen Partei wie Christoph von Oldenburg. Nachdem Lübeck 1535 durch die Dänen besiegt war, wählte das Lübecker Domkapitel Reventlow zum Nachfolger des katholischen Bischofs Heinrich Bokholt (†15. März 1535). Reventlow führte die Reformation im Bistum Lübeck durch, aber starb schon im Frühjahr des Jahres 1536. Er war der erste evangelische Bischof in Lübeck. Sein Nachfolger wurde Balthasar Rantzau.

Während das katholische Bistum Lübeck in der Reformation unterging, blieb das Hochstift als Gebietskörperschaft erhalten. Das Domkapitel verpflichtete sich 1586 als Fürstbischöfe/Administratoren Mitglieder aus dem Hause Schleswig-Holstein-Gottorf zu wählen. Diese Konstruktion konnte auch im Westfälischen Frieden von 1648 gesichert werden.

Die Fürstbischöfe des Fürstbistums Lübeck – Haus Schleswig-Holstein-Gottorf
  • Johann Adolf                          1586 – 1607
  • Johann Friedrich                    1607 – 1634
  • Johann X. (Hans)                   1634 – 1655
  • Christian Albrecht                  1655 – 1666
  • August Friedrich                     1666 – 1705
  • Christian August                     1705 – 1726
  • Karl                                            1726 – 1727
  • Adolf Friedrich                         1727 – 1750, aus dem Hause Schleswig-Holstein-Gottorf; ab 1751 König von Schweden
  • Friedrich August                      1750 – 1785, 1773 Vertrag von Zarskoje Selo, Friedrich August wird auch Herzog von Oldenburg.
  • Peter Friedrich Ludwig            1785 – 1803, 1803 Säkularisation des Fürstbistums während der französischen Besetzung zum Fürstentum Lübeck.

Das Fürstentum Lübeck war von 1803/1815 bis 1918 Landesteil des Herzogtums bzw. Großherzogtums Oldenburg und als Landesteil Lübeck von 1918 bis 1934/1937 des Freistaats/Landes Oldenburg.

Mit dem Groß-Hamburg-Gesetz wurde der Landesteil Lübeck 1937 als Kreis Eutin vom Freistaat Oldenburg in die preußische Provinz Schleswig-Holstein umgegliedert. Das Gebiet ist heute Teil des Kreises Ostholstein im Bundesland Schleswig-Holstein.

5. Hansestadt Lübeck

Die Hansestadt Lübeck war nie Teil von Hollstein oder des Bistums/Fürstentums Lübeck. 819 gab es eine erste slawische Burganlage von Alt-Lübeck am Zusammenfluss von Trave und Schwartau. Der Name „Liubice“ wird in der Chronik des Geschichtsschreibers Adam von Bremen 1072 genannt. 1138 wurde Alt-Lübeck durch innerslawische Machtkämpfe zerstört.

1143 gründete Graf Adolf II. von Schauenburg die deutsche Stadt Lübeck auf der Halbinsel zwischen Trave und Wakenitz auf dem Hügel Buku (heutiges Lübecker Burgkloster) als kaufmännische Siedlung neu neben einer slawischen Niederlassung. Die Burganlage musste Adolf 1158 an Heinrich den Löwen abtreten, als er durch seine Einmischung in die dänischen Thronstreitigkeiten dessen Unzufriedenheit erregt hatte.

Nach der Schlacht bei Stellau unter Adolf III.  gegen  den dänischen König Waldemar II. 1201 ging Holstein und auch später Lübeck an Dänemark. Graf Adolf IV. gelang 1227 in der Schlacht von Bornhöved gegen Waldemar II die Rückeroberung Holsteins und Lübecks. 1226 erteilte Kaiser Friedrich II. das Reichsfreiheitsprivileg. Lübeck wird Freie Reichsstadt, die auf ewig dem Reichsoberhaupt unterstehen soll. Die Bestimmung bleibt 711 Jahre, bis 1937, in Kraft.

1358 fand der erster Hansetag in Lübeck statt. Der Ausdruck „Städte von der deutschen Hanse“ wird erstmals urkundlich belegt. Die Hanse als Organisationsform ist allmählich, nicht durch einen Gründungsakt, entstanden.

Im Ersten Krieg zwischen Hanse und Dänemark, in dem es um die Herrschaft über Schonen und den schonischen Markt ging, konnte sich Waldemar IV. erfolgreich behaupten. Im zweiten siegreichen Krieg gegen König Waldemar (1367–1370), der durch den Frieden von Stralsund abgeschlossen wurde, konnte Lübeck seine hansischen Privilegien und Wirtschaftsinteressen im Norden sichern und festigen.

Die Fehden mit Dänemark nahmen nach 1509 aufgrund der Hegemonialpolitik des dänischen Königs Christian II. wieder zu. König Christian II. wurde unter Mitwirkung des Bürgermeister Thomas von Wickede abgesetzt und Friedrich I. 1523 zum neuen König von Dänemark gekrönt. Nachdem Friedrich I. nicht bereit war, Lübeck als Lohn für seine Hilfe bei der Gefangennahme Christian II. 1532 die Sundschlösser zu überlassen, versuchte Jürgen Wullenwever mit militärischen Mitteln, die alte Vormachtstellung im Ostseeraum wiederherzustellen und die Grafenfehde (siehe Kapitel „Die Oldenburger – Herzöge von Holstein und Schleswig“) zu Gunsten Lübecks zu beeinflussen. Dieser Versuch scheiterte tragisch mit der Hinrichtung Jürgen Wullenwevers.

Die Zeit von etwa 1522 bis 1530 war geprägt durch das Vordringen der Reformation. 1531 berief der Rat Johannes Bugenhagen, um das Gemeinwesen (Kirche, Schule, Sozialfürsorge) im reformatorischen Sinn neu zu gestalten.

Im Zuge des Nordischen Siebenjährigen Krieges von 1563-1570 zwischen Dänemark und Schweden, bei dem die Hansestädte diesmal Dänemark unterstützten, erreichte Lübeck seine Kriegsziele, da der Frieden von Stettin von 1570 der Stadt die Narva-Fahrt garantierte.

Im Dreißigjährigen Krieg gelang es Lübeck, neutral zu bleiben. 1629 wurde hier der Friede von Lübeck zwischen den kaiserlichen Truppen und König Christian IV. von Dänemark geschlossen. Auch der Siebenjährige Krieg verlief ohne größere Schäden für die Stadt.

Mit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 blieb Lübeck noch reichsunmittelbare Stadt, um dann mit Fortfall des Heiligen Römischen Reiches 1806 ein souveräner deutscher Staat zu werden. Am 6. November 1806 wurde Blücher vernichtend in der Schlacht bei Lübeck im Rahmen des Vierten Koalitionskrieges geschlagen. Danach besetzten Truppen Napoleons unter Bernadotte, die bis dahin neutrale Stadt Lübeck und setzten auch für Lübeck die Kontinentalsperre durch. Von 1811 bis 1813 war Lübeck vorübergehend Teil des französischen Kaiserreiches; es wurde bonne ville de l’Empire français und Arrondissement im Département des Bouches de l’Elbe (Department der Elbe-Mündung). Die wirtschaftlichen Folgen der Ausblutung durch die Besatzung waren für die Stadt bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts spürbar.

Karte des Départements der Elbmündungen, 1812

1815 wurde Lübeck auf dem Wiener Kongress als Freie und Hansestadt Lübeck völkerrechtlich souveränes Mitglied des Deutschen Bundes. Lübeck trat 1866 dem Norddeutschen Bund sowie 1868 dem Zollverein bei und war ab 1871 Gliedstaat des Deutschen Reiches. Um 1911 wurde Lübeck im Zuge der Industrialisierung Großstadt. 1937 erfolgte die Abschaffung der Reichsfreiheit und die Eingliederung in die preußische Provinz Schleswig-Holstein. Heute gehört Lübeck zum Bundesland Schleswig-Holstein.

Das St-Johannis-Jungfrauen-Kloster in Lübeck wurde zur Zeit Heinrichs des Löwen durch Bischof Heinrich I. als Benediktinerkloster gegründet. Das Kloster gehörte zur Diözese Lübeck und besaß in Lübeck Mühlen- und Fischereirechte sowie Land in der Nähe der Stadt.

Die wichtigsten Belege für die Gründung des Klosters sind die Gründungsurkunde des Bischofs Heinrich I. von Lübeck und Arnolds Slawenchronik. Arnold von Lübeck wuchs am Welfenhof auf. Er erhielt eine Schulausbildung als Mönch im Aegidienkloster in Braunschweig, dem Hauskloster der Welfen. Ab 1177 war er Abt des Johannisklosters.

Die zum St-Johannis-Jungfrauen-Kloster gehörigen Dörfer waren die sogenannten Stiftsdörfer Dummersdorf, Herrenwik, Kücknitz, Pöppendorf, Siems, Rönnau, Waldhusen und die Hälfte von Teutendorf. Diese Dörfer gehören zum Travemünder Winkel, der nördlich von Lübeck zwischen Ostsee und Trave liegt. Die Jahrhunderte unter geistlicher Herrschaft begünstigten im Travemünder Winkel die Anlage großer, über Generationen im Familienbesitz vererbter Höfe (Hufen). Historisch gesehen wurde der Travemünder Winkel seit dem Mittelalter administrativ und besitzrechtlich vom Lübecker Domkapitel einerseits und vom St-Johannis-Jungfrauen-Kloster zu Lübeck andererseits kontrolliert.

Nach der Reformation entstand aus dem Kloster ein evangelisches Damenstift, das besitzrechtlich Eigentümerin der Dörfer blieb, die Äbtissin hatte nicht nur Gerichtsbarkeit in den Stiftsdörfern inne, sondern genehmigte auch die Hufenstellenübertragungen auf die nächste Generation. Erst um 1815 ging die Gerichtsbarkeit auf den von der Lübecker Kämmerei eingesetzten Vogt bzw. Stadthauptmann über. In diese Zeit fiel auch die jahrhundertealte Klausel „Land und Sand dem Kloster vorbehaltlich“ in den Hausbriefen weg. Die Hufenstellenbesitzer hatten von nun an völliges Eigentumsrecht an ihren Hufen.

Die Stiftsdörfer sind seit 1803 infolge des Reichsdeputationshauptschlusses in voller Hoheit der Stadt Lübeck.

Quellen:

  1. Mecklenburgisches Urkundenbuch, Herausgeber Verein für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Bd. I., 788-1250, Schwerin, Verlag der Stillerschen Hofbuchhandlung, 1863;
  2. Helmolds Chronik der Slaven (Monumenta Germaniae), Übersetzung von Dr. J. C. M. Laurent, In: Die Geschichtsschreiber der deutschen Vorzeit, Zwölftes Jahrhundert, Achter Band, Verlag der Dykschen Buchhandlung, Leipzig, 1894;
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Friedrich VI.
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Christian VII.
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Peter I.
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